Förderprogramme

Der Kombinierte Verkehr unterstützt gesamtgesellschaftliche Nachhaltigkeitsziele wie die Entlastung der Straßeninfrastruktur oder die Einsparung von CO2. Entsprechend werden Maßnahmen und Anschaffungen mit verschiedenen Programmen gefördert, auch seitens des Bundes.

Für den Bereich des Kombinierten Verkehrs existieren – besonders im Infrastrukturaufbau – spezifische Investitionsförderprogramme. Darüber hinaus kommen aber auch themenoffenere Förderprogramme für den Schienen- und Straßengüterverkehr infrage:

Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs

Seit 1998 fördert das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Hierbei können Investitionsausgaben für den Neu- und Ausbau derartiger Anlagen mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent unterstützt werden.

Weitere Informationen und Unterlagen (https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Kombinierter_Verkehr/kombinierter_verkehr_node.html)

Richtlinie zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen

Kombinierter Verkehr muss keinen doppelten Umschlag bedeuten – mit der Gleisanschlussförderrichtlinie unterstützt das BMVI auch den Neu- und Ausbau sowie die Reaktivierung privater Gleisanschlüsse von Unternehmen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Schienengüterverkehrsleistung des Anschlusses.

Weitere Informationen und Unterlagen (https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Gleisanschluesse/gleisanschluesse_node.html)

Förderprogramm „De-minimis“

Das BMVI fördert Unternehmen des Güterkraftverkehrs die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt beim Einsatz von Nutzfahrzeugen im Straßenverkehr durchführen. Dazu gehören auch Mehrkosten für kranbare Trailer. Ebenso wird die Anschaffung von Fahrassistenzsystemen, Telematik, Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie entsprechende Beratungsleistungen gefördert. Der Fördersatz beträgt pro Fahrzeug bis zu 2.000 Euro.

Weitere Informationen und Unterlagen (https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Deminimis/deminimis_node.html)

Förderprogramm „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ (EEN)

Um auch den straßenseitigen Transport im Kombinierten Verkehr umweltfreundlicher zu gestalten, bietet das BMVI Förderungen für die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen mit CNG-, LNG- und bestimmten Elektroantrieben ab einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen. Die Förderung umfasst je Fahrzeug bis zu 40.000 Euro.

Weitere Informationen und Unterlagen (https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/EEN/een_node.html)

Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr

Um Innovationen im Schienengüterverkehr – also auch im Kombinierten Verkehr – voranzubringen, hat das BMVI die Förderrichtlinie „Zukunft Schienengüterverkehr“ mit einer Fördersumme von zunächst 30 Millionen Euro für das Jahr 2020 aufgelegt. Es richtet sich an Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die innovative Technologien für den Markt entwickeln. Dabei werden Innovationen in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik von der Entwicklungs- bis zur Markteinführungsphase gefördert.

Weitere Informationen und Unterlagen (https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/Z-SGV/z-sgv_node.html)